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Teilnahmebedingungen

SHIFT Summit 2026

1. Veranstalter

Veranstalter des SHIFT Summit ist:

Goldbach Kirchner raumconcepte GmbH

Am Sportplatz 7

63826 Geiselbach


2. Teilnahme

Die Teilnahme am SHIFT Summit erfolgt ausschließlich nach vorheriger Registrierung und Bestätigung durch den Veranstalter.

Der SHIFT Summit ist ein exklusives Business-Event für Entscheiderinnen und Entscheider der Immobilienwirtschaft. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


3. Einladung und Ticket

Die Registrierung erfolgt auf Einladung eines offiziellen SHIFT-Partners oder des Veranstalters.

Die Teilnahmebestätigung wird nach erfolgreicher Prüfung per E-Mail versendet und ist personenbezogen.

Tickets sind grundsätzlich nicht übertragbar.


4. Einlass

Der Veranstalter behält sich vor, beim Einlass einen Identitätsnachweis zu verlangen.

Bei missbräuchlicher Nutzung eines Tickets oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen kann der Zutritt verweigert werden.


5. Programmänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt,

  • Referenten auszutauschen,

  • Programmpunkte anzupassen,

  • den zeitlichen Ablauf zu ändern oder

  • einzelne Programmbestandteile entfallen zu lassen,

soweit dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert.


6. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt.

Diese können zur Dokumentation sowie für die Berichterstattung und Bewerbung zukünftiger SHIFT-Veranstaltungen auf

  • der Website,

  • Social Media,

  • Newslettern,

  • Presseveröffentlichungen sowie

  • weiteren Kommunikationskanälen

verwendet werden.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden.

Sollte im Einzelfall ein berechtigtes Interesse gegen eine Veröffentlichung bestehen, kann sich der Teilnehmer vor Ort an den Veranstalter wenden.


7. Verhalten auf der Veranstaltung

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang miteinander.

Der Veranstalter kann Teilnehmer bei

  • grob störendem Verhalten,

  • Belästigungen,

  • diskriminierendem Verhalten,

  • aggressivem Auftreten oder

  • erheblichen Verstößen gegen Anweisungen des Veranstalters

von der Veranstaltung ausschließen.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.


8. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.


9. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, anzupassen oder abzusagen.

Hieraus entstehen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche.


10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation des SHIFT Summit verarbeitet.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Aschaffenburg.